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Die Kosten der "künstlichen Befruchtung" wurden von den gesetzlichen Krankenkassen bis Anfang 2013 nur zu 50% übernommen. Dies ist so seit der Gesundheitsreform von 2003/4 (Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt). Davor wurde die Behandlungen der künstlichen Befruchtung komplett übernommen. Voraussetzung ist, dass die Paare verheiratet sind, die Ehefrau noch nicht 40 J. alt und älter als 25 J. ist, der Ehemann nicht älter als 50J. ist.
 
Mittlerweile übernehmen einzelne Krankenkassen die Kosten dieser Behandlungen wieder in voller Höhe; einzelne Krankenkassen haben auch die Altersgrenzen gelockert.
 
Die Privaten Krankenversicherer übernehmen in der Regel die Kosten komplett.
 
Bei gemischten Versicherungen (z.B. Ehemann gesetzlich, Ehefrau privat) ist es etwas komplizierter, und es muss für die spezielle Konstellation besprochen werden, wie eine Kostenübernahme möglich ist.
 
In jedem Fall werden Sie über die entstehende Kosten bzw. über die Leistungen der Krankenkasse informiert.
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